Mit Schreiben vom 12.04.2018 (AZ: 1200 Js 80720/18) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitgeteilt, dass sie das Ermittlungsverfahren gegen einen Amtsarchäologen der hessenArchäologie wegen des Verdachts der Unterschlagung (§ 246 StGB) eingestellt hat.

Dem Beschuldigte wurde vorgeworfen, dass er verschiedene Gegenstände, bei denen es sich überwiegend um Artefakte handelte, die im Rahmen einer Durchsuchung am 12.06.2015 sichergestellt worden sind, unterschlagen und sich so gem. § 246 StGB strafbar gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilt weiterhin mit, dass die Ermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte darauf ergeben habe, dass der Beschuldigte sich die Gegenstände rechtswidrig zueignen wollte. Die Artefakte seien sichergestellt worden, da der Verdacht bestand, dass sie aus einer illegalen Raubgrabung stammen könnte. Der Beschuldigte arbeitet beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen und habe die Gegenstände begutachtet. Eine dauerhafte (gerichtliche) Einziehung der Gegenstände wäre nur dann in Betracht gekommen, falls sich nach dem Denkmalschutzgesetz oder anderen Regelungen ein Eigentumsanspruch des Landes Hessen ergeben hätte. Ein solcher konnte jedoch nach umfangreicher Prüfung nicht eindeutig festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund seien die Artefakte mittlerweile auch wieder an den Anzeigeerstatter herausgegeben worden, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt weiter mit. Eine dauerhafte rechtswidrige Zueignung des Beschuldigten war somit zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt. Das Verfahren war daher einzustellen.

Die Erstattung der zugesicherten Entschädigung für die Durchsuchung und Beschlagnahme ohne richterlichen Beschluss, nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), ist selbst nach drei Jahren jedoch noch nicht in Sicht.