Als Schutzgemeinschaft der Sondengänger hat sich die Deutsche Sondengänger Union zum Ziel gesetzt:

  • Entkriminalisierung des Hobbies Sondengehen. Phalanx gegen die Diskriminierung des Hobbies.
  • Genehmigungsfreie Schatzsuche auf allen land- oder forstwirtschaftlich genutzten ( nicht als Grabungsschutzgebiet ausgewiesenen) Flächen in Deutschland, Einwilligung der Eigentümer
    vorausgesetzt.
  • Repräsentation der gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit. Durch Presse- und Lobbyarbeit das Ansehen der deutschen Sondengänger und des Hobbies positiv aufzuwerten.
  • Die Förderung der Kommunikation der Sondengänger untereinander. Die Vertretung der Interessen und Ansprüche der Mitglieder gegenüber Denkmalämtern- und behörden.
  • Aufbau einer fairen Kooperation mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden.

Selbsternannte „Kriminalarchäologen“ sowie ein angeblicher „Koordinator für die Fahndung nach illegalen archäologischen Objekten für die Landeskriminalämter“ stempeln Sondengänger
als Kriminelle ab und verfolgen diese selbstständig ohne jedwede Gesetzesgrundlage auf das Schärfste.
Zudem wird die Bevölkerung von diesen mithilfe unwahrer Behauptungen über die Gesetzeslage regelrecht „zur Jagd“ auf Sondengänger aufgefordert. Sondengänger bezeichnen sie als sogenannte „Raubgräber“. Rechtlich gesehen existiert dieser Begriff nicht, ist als reines Fantasiewort zu werten. Dass es nach unserem Gesetz auch niemals „Raubgräber“ geben kann und dass auch Sondengänger ernsthaft an unserer Heimatgeschichte interessiert sind, wird bewusst verschwiegen.
Diese negativen Entwicklungen für die Sondengänger in Deutschland sind der Anlass für die Gründung der Deutschen Sondengänger Union.

Nach einer ausführlichen Analyse wurde die Konzeption der DSU gezielt auf die Interessen der Geschichtsinteressierten und deren seriöser Vertretung gegenüber Denkmalbehörden, Medien und auch der Öffentlichkeit hin ausgerichtet. Nur als starke Solidargemeinschaft kann die DSU eine Phalanx gegen die Anfeindungen bilden.
Man beachte nachfolgend aufgelistete Mitteilungen aus den Bundesländern Bayern und Schleswig-Holstein:

München (BY/26.11) In Bayern wurde mit einem Gesetzentwurf vom 26.11.2014 die Einführung des Schatzregals auf den Weg gebracht. Früher oder später wird auch hier das als „deutsches Enteignungsgesetz“ bekannte Schatzregal die Hadrianische Teilung, gemäß §984 BGB ablösen
Kiel (SHL/12.12.) Der Landtag in Schleswig-Holstein hat am 12.12.2014 eine Reform des Denkmalschutz-Gesetzes beschlossen. Somit wird Schleswig-Holstein das erste Bundesland indem die Suche mit Metalldetektoren gesetzlich verboten wird (§12 (2) 5. DSchG).

Die Deutsche Sondengänger Union bietet momentan zwei verschiedene Mitgliedschaften an, nämlich die aktive Mitgliedschaft und die passive Mitgliedschaft.
Für die aktive Mitgliedschaft fällt ein monatlicher Mitgliedsbeitrag von 5,00 € an.
Die passive Mitgliedschaft ist für Mitglieder vorgesehen, welche die Umsetzung der Ziele der Deutschen Sondengänger Union unterstützen und fördern wollen. Als fördernde Mitglieder entrichten diese einen ermäßigten Monatsbeitrag von 2,50 €.

Die Beitrittserklärung downloaden bei:
www.dsu-online.de oder www.sondler-union.de
Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und schicken
an:
Deutsche Sodengänger Union
Axel Thiel – von Kracht
Eppsteiner Str. 15
61462 Königstein

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