Die Deutsche Sondengänger Union (DSU) distanziert sich
vom Zerstören der Boden- oder Kulturdenkmäler durch Bauprojekte und bewussten Graben auf intakten Denkmälern wie z.B. Hügelgräbern
von jeglichem illegalen Handel mit gestohlenem Kulturgut z. B. aus Palmyra
von Sondengängern, die der Natur und Umwelt Schaden zufügen, indem sie ihre Löcher nicht wieder verschließen und ihren Müll oder Schrottfunde liegen lassen
Die DSU fördert
die Zusammenarbeit von Findern und Archäologen
den Einsatz von Sondengängern zur Rettung von Boden- und Kulturdenkmälern vor Zerstörung durch Bauprojekte, durch die Landwirtschaft und der schleichenden Zerstörung durch Umwelteinflüsse wie sauren Regens
das positive Image und die Rechte der Hobby-Sondler
die Entmüllung unserer Umwelt
die Kommunikation und das Selbstbewusstsein der Sondler-Gemeinschaft
die Aufklärung über die positive Rechtslage von Sondengängern
Die DSU stellt fest
Tatsächliche Boden- und Kulturdenkmäler gehören zur Auswertung für einen begrenzten Zeitraum in die Hände von neutralen Wissenschaftlern und sind anschließend den Eigentümern ausgewertet und gereinigt zurückzugeben
Ausnahmefunde von hervorragendem wissenschaftlichen Wert (z.B. die Himmelsscheibe von Nebra) sind durch das Land bei voller Auszahlung der Eigentümer / Entdecker anhand des tatsächlichen Wertes und des ausdrücklichen Lobes an die Entdecker ankaufbar, und sollen so der Allgemeinheit sowie der wissenschaftlichen Forschung auf Dauer zugänglich sein
das vor der Suche der Grundstückseigentümer um Erlaubnis gefragt werden sollte, um das positive Image der Sondengänger in der Öffentlichkeit zu fördern
die Suche ist auf allen Flächen, die nicht unter Denkmalschutz stehen, grundsätzlich erlaubt (eine Aufteilung von Flächen in bewegten oder unbewegten Boden“, nach Wald, Acker, Wiese, Strand, existiert im Denkmalschutzrecht nicht und spielt für den Sondengänger keine Rolle)
Sondengänger können nicht dafür belangt werden, auf einer unter Denkmalschutz stehenden Fläche zu suchen, wenn deren genauer Standort durch die Behörden nicht veröffentlicht wird
Sondengänger müssen unterstützt werden, die auf unter Denkmalschutz stehenden Flächen Denkmäler vor der Zerstörung durch Bauprojekte, Landwirtschaft und Umwelteinflüsse retten wollen
die grundsätzliche Suche mit dem Metalldetektor ist in ganz Deutschland (außer in Schleswig-Holstein) erlaubt
Sondengänger verfolgen unterschiedlichste Suchgründe und suchen nur vereinzelt nach Denkmälern (Strandsucher suchen grundsätzlich nach neuzeitlichem Geld oder Schmuck, diese Funde stellen keine Denkmäler dar)