Vierjähriger Beschlagnahmemarathon in Freiburg erfolgreich beendet. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen den Sondler schon vor vielen Monaten eingestellt, aber die Denkmalbehörde gab die beschlagnahmten Gegenstände nicht frei, obwohl durch die Einstellung der Beschlagnahmebeschluß unwirksam wurde. Danach mußten jedoch nacheinander noch drei verschiedene Gerichte zur Klärung des Falles bemüht werden. Heute hat die Behörde eingelenkt und ist nunmehr zur Herausgabe der Sachen bereit.

(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)