Offenkundig wurde bereits ein erster Sondler wegen einem Verstoß gegen § 73 Infektionsschutzgesetz (IfSG) angezeigt.

Etwas unklar ist allerdings der Tatvorwurf. Bezieht dieser sich auf die Suche mit einem Metalldetektor oder sollen damit lediglich Filmaufnahmen und das hochladen auf Youtube unterbunden werden? Unser Rat: Bleibt doch gerade in dieser Corona-Zeit auch mal zu Hause und reinigt Eure Funde – #wirbleibenzuhause