Völlig überraschend ging heute der sogn. „Barbarenschatz-Prozess“ zu Ende. Trotz mehrerer archäologischer Sachverständigen-Gutachten war es den Amtsarchäologen aus Speyer bis zuletzt nicht gelungen dem Gericht, zweifelsfrei die „besondere wissenschaftliche Bedeutung“ des Rülzheimer-Schatzfundes nachzuweisen. Somit fiel der Schatz nicht nach §20 DSchG Rheinland-Pfalz in das Eigentum des Landes.
Vor diesem Hintergrund wurde klar, dass der Finder B. Czerny hälftiger Eigentümer an diesem Schatzfund war. Daraufhin verzichtete Czerny auf seinen Anteil zu Gunsten des anderen Berechtigten, damit die Funde in einem Museum der Öffentlichkeit präsentiert werden können. Nach diesem Verzicht fiel das folgende Urteil entsprechend milde aus. Alle Haftstrafen, die vom Amts- und Landgericht ausgesprochen wurden, entfielen. Czerny wurde lediglich verwarnt. Die Geldstrafe: 90 Tagessätze a 30€ (2700€) wurden nach § 59 StGB – Strafvorbehalt ausgesprochen. Aus diesem Grund muss Czerny jetzt nur noch 500€, als „Denkzettel“, an den Dombauverein Speyer e. V. bezahlen.
Die Deutsche Sondengänger Union hatte diesen Prozess von Anfang an begleitet und unterstützt. Jetzt ist die DSU mit diesem Urteil zufrieden, denn es zeigt, dass es sich lohnt für seine Rechte zu kämpfen.
Wir erinnern nochmal daran, dass Benny ursprünglich wegen Unterschlagung des Barbarenschatzes zu 1 Jahr und 3 Monate Gefängnis – auf 3 Jahre Bewährung, zuzüglich 3000 € Strafe, verurteilt wurde.
Weiter interessante Einzelheiten zum Barbarenschatz-Prozess, Hintergründe und Interviews mit den Beteiligten demnächst auf der Seite der Deutschen Sondengänger Union (www.dsu-online.de) und natürlich ab 01.05.2018 im neuen Butznickel Schatzsucher Magazin Nr.11.