Sehr erfreut waren wir, als die Staatsanwaltschaft Marburg am 26.04.2016 das Ermittlungsverfahren gegen einen Sondengeher wegen Sachbeschädigung und Unterschlagung eingestellte. Laut Behauptung der Staatsanwaltschaft hätte der Beschuldigte seit den 70iger Jahren als „Sondengänger ohne Erlaubnis“ Kulturgüter gesucht und Funde ohne Anmeldung bei den zuständigen Behörden für sich behalten.
Somit erwiesen sich die Ermittlungs- und Durchsuchungsmaßnahmen des selbsternannten „Raubgräberjägers“ des LKA-Hessen erneut als übertrieben und unverhältnismäßig. Wie der Anwalt des zu Unrecht Verdächtigten der Staatsanwaltschaft Marburg schriftlich mitteilte, stützten sich sämtliche Ermittlungsmaßnahmen auf „…nichts anderem, als auf dem wirren Gerede eines schwer kranken Mannes…“.
Wir begrüßen die Entscheidung, das Verfahren nach über einem Jahr endlich einzustellen und raten dem Sondengänger, Schadensersatzforderung gegen das Land Hessen geltend zu machen. Die Kosten trägt das Land und damit der ehrliche Steuerzahler.