Amtsgericht Speyer, Beschluß vom 01.03.2018, Az.: 8a Ds 5313 Js 33256/13: Das Strafverfahren gegen zwei Sondengänger wegen Unterschlagung von gefundenen antiken Münzen wird nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt.
Mitgeteilt von RA Menzendorff
Amtsgericht Speyer, Beschluß vom 01.03.2018, Az.: 8a Ds 5313 Js 33256/13: Das Strafverfahren gegen zwei Sondengänger wegen Unterschlagung von gefundenen antiken Münzen wird nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt.
Mitgeteilt von RA Menzendorff