Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gibt auf ihrer Homepage bekannt:

ACHTUNG: Sondengehen fällt unter die derzeit bis 3. Mai 2020 gültigen Ausgangsbeschränkungen für Bayern. Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen möglich, zu der auch Sport und Bewegung an der frischen Luft gehören. Dies gestattet aber nicht das Suchen von Funden mit der Metallsonde und kann zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen die geltenden Ausgangsbeschränkungen führen.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege