Sensationeller Erfolg der DSU vor Gericht:
Unwissenheit schützt vor Strafe!
OVG Koblenz bestätigt Sichtweise der DSU!

Dieser neue Beschluss des OVG stellt für alle Parteien (Sondengänger und Archäologen) eine Rechtssicherheit her. Die GDKE ist rechtlich nicht verpflichtet alle Bodendenkmäler öffentlich auszuweisen. Im Gegenzug begeht ein Sondengänger keine Ordnungswidrigkeit, wenn er unwissentlich auf einem Bodendenkmal sucht.

Einen erfolgreichen Start ins Jahr 2017 – diese Worte sind in den letzten Tagen oft über die Lippen gegangen. Doch die DSU ist nicht für Lippenbekenntnisse zu haben, sondern will durch Taten und Erfolge glänzen!

So auch in unserem brandaktuellen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz, dessen Beschluss der DSU schwarz auf weiß vorliegt. Mit großem Eifer und jahrelanger Ausdauer konnte die DSU das OVG Koblenz zu folgendem Beschluss
überzeugen:
Wenn Standorte von Kulturdenkmälern nicht bekanntgegeben werden, kann der Sondengänger nicht wegen seiner Unkenntnis bestraft werden!

Pressemitteilung DSU 01-2017 – Unwissenheit schützt vor Strafe