Das Landgericht Limburg hat heute, Freitag den 27.07.2018 ein Urteil zum sog. „Pferdekopf von Waldgirmes“ gefällt. Archäologen hatten den römischen Pferdekopf bereits im Jahr 2009 auf dem Grundstück eines Landwirts aus Lahnau (Lahn-Dill-Kreis) gefunden. Die Entdeckung des Pferdekopfes wurde von den Amtsarchäologen als Sensation gefeiert, man sprach von einem Fund von Weltrang und schätze den Wert auf mehrere Millionen Euro. Nur als den Amtsarchäologen langsam bewusst wurde, dass man ja die Hälfte des Wertes an den Grundstückseigentümer bezahlen musste, ruderten die Archäologen schnell zurück – der Pferdekopf verlor plötzlich, über Nacht an Wert. Die Landesarchäologen wollten dem Landwirt jetzt nur noch eine Summe von gerade mal 48.000 Euro ausbezahlen. Damit war der Grundstückseigentümer nicht zufrieden und zog vor Gericht. Ein Zivilrichter schlug einen Vergleich über rund 500.000 Euro vor, den die Amtsarchäologen aber ablehnten. Jetzt schlossen sich die Richter des Landgerichts der Einschätzung einer Gutachterin an, die den Wert der antiken Skulptur auf gut 1,6 Millionen Euro schätzte. Die Richter verurteilten das Land Hessen dem Landwirt 773.000 Euro auszuzahlen. Allerdings ist das Urteil der Limburger Richter noch nicht rechtskräftig. Die hohen Anwalts- und Gerichtskosten zuzüglich der Entschädigung des Landwirtes hat der Steuerzahler zu tragen.