Auch wenn manche Staatsanwaltschaften es inzwischen eingesehen haben, und offenkundig keine Ermittlungsverfahren gegen Sondengänger mehr einleiten – Sondeln ohne amtliche Genehmigung ist eben nicht strafbar – versucht der Kreis Offenbach es mal wieder mit einem Bußgeldverfahren. Es wird einfach amtlich festgestellt, dass ein Sondengänger eine Raubgrabung durchgeführt habe – ohne auch nur einen einzigen Beweis dafür erbringen zu können. Solche Fälle sind des Anwalts Liebling und sobald auch dieses unsinnige Verfahren beendet wurde werden wir darüber berichten. Da die eifrigen Polizisten auch gleich die Funde und den Detektor mitgenommen haben, fällt der Blick natürlich gleich auf das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) – es wird also wieder teuer für den hessischen Steuerzahler, denn das Land wird für diesen Unfug wieder bezahlen müssen.