Aus gut unterrichteter Quelle ist bekannt geworden, dass dem Gericht inzwischen ein Sachverständigen-Gutachten vorliegt das klarstellt, dass der Barbarenschatz von Rülzheim keine besondere wissenschaftliche Bedeutung hat.

Das Gutachten findet sogar noch deutlichere Worte für die Bewertung der kulturhistorischen Bedeutung des Fundes von Rülzheim und zitiert aus einem Aufsatz des österreichischen Archäologen Prof. Dr. R. Karl : „…. es handelt sich dabei um einen der sicherlich zahllosen ‚Schätze‘, die in den Wirren des 5. Jahrhunderts nach Christus von irgendwem aus irgendwelchen Gründen an irgendeinem Ort, der heute in Rheinland-Pfalz liegt, im Boden vergraben wurde. Er gleicht damit vielen anderen ähnlichen solchen „Schatzfunden“ und sagt uns – außer über sich selbst und ein an sich unbedeutendes historisches Ereignis, nämlich seiner Vergrabung – archäologisch nur sehr wenig Neues, auch wenn man sich viel darüber zusammenphantasieren kann…„.

Auch hinsichtlich des Marktwertes des Barbarenschatzes lagen die Amtsarchäologen aus Rheinland-Pfalz mit ihrer Schätzung von 570.000 € gewaltig daneben. Das unabhängige Gutachten errechnete jetzt anhand von weltweiten Kunstauktionen für die archäologischen Objekte lediglich einen Marktwert von ca. 44.200 € – dieser Marktwert scheint realistisch.

Da der Barbarenschatz heute ohne besondere wissenschaftliche Bedeutung zur Hälfte (siehe auch: Hadrianische Teilung, § 984 BGB) dem Finder Benjamin Czerny gehört kann er sich ganz entspannt auf die Fortsetzung des Prozesses freuen.

Selbst bei einer Verurteilung wegen einer Unterschlagung – zu wessen Nachteil eigentlich (Archäologen?/Land?/Stadt Rülzheim?), hätte Czerny sicherlich sehr gute Chance seinen Teil des Schatzes gerichtlich zurückzufordern. Denn für die wissenschaftliche Forschung brauchen die Archäologen sicherlich nicht 36 mal die gleichen blattförmigen Goldblechappliken und auch von den 60 quadratischen Goldappliken würde nur ein Belegstück für die Untersuchungen der Amtsarchäologen reichen.

Vor diesem Hintergrund wären die Ankläger klug beraten, wenn sie das Verfahren gegen Benjamin Czerny so schnell wie möglich einstellen und von einer weiteren Strafverfolgung des Finders absehen! Sicherlich würde im Gegenzug der stolze Schatzfinder auch auf seinen Anteil zu Gunsten des Landes und der Öffentlichkeit verzichten.