Die „Volksstimme.de“ schreibt in einem Artikel „Auf Schatzsuche in Sachsen-Anhalt“, vom 28.01.2020, folgende Unrichtigkeiten:

1. „In Sachsen-Anhalt gibt es eine Schatzregel, wonach Bodenfunde mit der Entdeckung, sollte ihr Eigentümer nicht mehr ermittelt werden können, Eigentum des Landes werden (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz SA).

Richtig ist: In § 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt steht nicht,  dass Bodenfunde mit der Entdeckung, sollte ihr Eigentümer nicht mehr ermittelt werden können, Eigentum des Landes werden.

Lediglich bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die solange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben. Nicht jeder Bodenfund ist gleichzeitig auch ein bewegliches Kulturdenkmal!

2. „Auch, wenn sich der Raubgräber später strafrechtlich verantworten muss, ist das für die Geschichte im Boden irrelevant.“

Richtig ist: Es sollte klarer differenziert werden zwischen Illegalen Plünderern und Sondengängern da beide Gruppen eben soviel gemeinsam haben wie Archäologen und illegale Plünderer. Der Text sollte daher folgendermaßen lauten:  „Auch, wenn sich der illegale Plünderer später strafrechtlich verantworten muss, ist das für die Geschichte im Boden irrelevant.“

3. „Die Objekte der Raubgräber sind aufgrund ihres illegalen Beschaffens für den seriösen Kunsthandel wertlos.“

Richtig ist: Es sollte klarer differenziert werden zwischen illegalen Plünderern und Sondengängern. Der Text sollte daher folgendermaßen lauten:  „Die Objekte der illegale Plünderer sind aufgrund ihres illegalen Beschaffens für den seriösen Kunsthandel wertlos.“

4. „Und so sind Handelsplattformen im Netz der erste Anlaufpunkt für das Geschäft der Raubgräber.“

Richtig ist: Es sollte klarer differenziert werden zwischen illegalen Plünderern und Sondengängern. Der Text sollte daher folgendermaßen lauten:  „Und so sind Handelsplattformen im Netz der erste Anlaufpunkt für das Geschäft der illegale Plünderer.“

Die Deutsche Sondengänger Union (DSU) hat am 28.01.2020 schriftlich der Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH gegenüber ihr Gegendarstellungsverlagen begründet und eine Gegendarstellung verlangt. Wir werden an dieser Stelle berichten, ob sich die „Volksstimme“ berichtigt.