Die wahre und ganze Geschichte
Nachdem ich schon ein paar Jahre Ruhestand hinter mir hatte, wandte ich mich 2006 an das Landesdenkmalamt, um eine Zusammenarbeit auszuloten; hatte ich doch alle Zeit, ein Ehrenamt auszuüben. Der Schriftverkehr und die Gespräche verliefen aber immer schroff ablehnend und waren deshalb für mich stets unbefriedigend. Damals im Herbst 2008 besaß ich immer noch keinen Metalldetektor, man warf mir aber vor, ein Raubgräber zu sein!
Ende 2014, nach zwischenzeitlich 8 Jahren auf Kriegsfuß mit dem Landesdenkmalamt und von ein paar Telefongesprächen abgesehen, setzte ich mich wieder mal mit dieser Behörde in Verbindung, denn ich hatte gelesen, dass das Landesdenkmalamt eine Qualifikation und Integration von Sondengängern in Baden-Württemberg anbietet. Das fand ich gut, wähnte ich doch ein zwischenzeitliches Umdenken in dieser Behörde und eine Akzeptanz von Sondengängern. Deshalb vereinbarte ich einen Termin, bei dem mir in einem persönlichen Gespräch angeboten wurde, mich über einen Lehrgang als „Auftrags-Sondengänger“ für das Landesdenkmalamt zu qualifizieren. Ich sollte im Rahmen von Prospektionsmaßnahmen auf überplanten Flächen und Ausgrabungsstellen (unter Aufsicht) in einem eng abgegrenzten Bereich punktuell meinen Metalldetektor einsetzen. Verschiedene Auflagen, darunter die Verpflichtung, privat keinen Metalldetektor zu benutzen und die Verwehrung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, waren für mich nicht akzeptabel. Meine Ablehnung rührte aber hauptsächlich daher, dass ich für mich einen Detektor unabhängig vom Landesdenkmalamtes benutzen wollte, und weil mein Ziel der Suche gar keine Denkmäler sind. Ich wurde aber immer in die Rolle eines Denkmalsuchers gedrängt!
Besonders unglaublich und ärgerlich war es, dass die Denkmalbehörde in Esslingen mir all die Jahre, und selbst bei diesem letzten Gespräch am 21. November 2014 und dem nachfolgenden Schriftverkehr, immer noch vorsätzlich falsche Auskünfte erteilt hatte. Insbesondere die, dass auch für meine Suche nach DM- und Euromünzen, obwohl keine Kulturdenkmale, eine Nachforschungsgenehmigung erforderlich sei.
Bei diesem Gespräch im Landesdenkmalamt wurde auch auf den Flyer BW hingewiesen. Und dass das Landesdenkmalamt Schulungen bei der Polizei, insbesondere begleitend bei deren Ausbildung in Göppingen, aber auch bei einzelnen Dienststellen, durchführt, mit dem Ziel, Sondengänger aus dem Verkehr zu ziehen. Es werde also künftig „eng werden für die Sondengänger“. Darin gipfelt und manifestierte sich weiterhin die Praxis der Abschreckung und der pauschalen Verdächtigung, obwohl eben keine Nachforschungsgenehmigung, wie jetzt vom Verwaltungsgericht Stuttgart ausdrücklich festgestellt wurde, für die Suche nach Nicht-Kulturdenkmälern gebraucht wird.
Die rechtliche Lage ist auch den Amtsarchäologen sehr wohl bekannt, damit mehr als unangenehm und deshalb propagieren sie gegenteilige Rechtsauffassungen. Man behauptet einfach, eine Sache, die man nicht will, sei verboten, und hofft, dass der (Durchschnitts-)Sondengänger sich nicht genug auskennt, und diese Behauptung glaubt. Das ist ein unkorrektes, unwürdiges und, so empfinde zumindest ich es, weil vorsätzlich, schon fast kriminelles Verhalten dieser Behörde, welches dort meines Erachtens personelle Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Unglaublich war es auch, mir vor 10 Jahren 40 Euro für die Ablehnung einer Nachforschungsgenehmigung in Rechnung zu stellen, welche ich nie beantragt und auch nicht gebraucht hatte. Das brachte in mir das Fass zum Überlaufen und ist mir sauer aufgestoßen.
Auf Grund der Eindeutigkeit der Denkmalschutzgesetze und auch nach meiner Rechtsauffassung, war die Haltung der Denkmalbehörde schließlich für mich nicht mehr weiter akzeptabel und erst recht nicht gesetzeskonform. Aber noch schlimmer, es hatte sich bis vor dem Verwaltungsgerichtsprozess nichts, aber auch gar nichts geändert!
Der Prozess
Wegen der ständig vorsätzlich falschen Informationen der Denkmalbehörden, und um keine der vom Landesdenkmalamt immer wieder angedrohten Ordnungswidrigkeiten zu begehen, stellte ich dann vor etwa 2 Jahren, am 29. November 2014, den Antrag auf Einsichtnahme in das Denkmalbuch, Denkmallisten sowie Grabungsschutzgebiete. Ziel war, diesen Stellen und Gebieten bei meiner Suche nach DM- und Euromünzen fern zu bleiben. Denn, so meine Überlegung und Rechtsauffassung, konnte ich mit dieser Information in allen übrigen Gebieten sondeln, da dort weder Kulturdenkmäler liegen, noch solche vermutet werden. Sonst hätte das Amt seinen Aufgaben nachkommen, diese Stellen allgemein zugänglich ausweisen und so schützen müssen.
Zuerst hörte ich über ein Vierteljahr nichts. Zu dieser Zeit, ich wollte schon aufgeben, kam ich glücklicherweise mit der DSU in Kontakt. Man bestärkte mich, weiter zu machen und sicherte mir volle Unterstützung zu. Das hat mich noch einmal motiviert. Deshalb hatte ich im Februar 2015 schließlich eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Und dieser Entschluss war richtig, vor allem auch deshalb, weil man sich ohne Gerichte meistens schlecht gegen Behördenwillkür wehren kann.
Die Einsichtnahme wurde mir in einem aufwändigen und langwierigen Schriftverkehr stets mit absonderlichen und abenteuerlichen Begründungen vom Landesdenkmalamt und dem Regierungspräsidium Stuttgart verweigert. Man verstieg sich sogar soweit zu behaupten, ganz Baden-Württemberg sei eine „Verdachtsfläche“ und deshalb sei das Sondengehen nirgendwo erlaubt und ich würde einen „unerlaubten Zweck“ verfolgen. Eine Behörde hat grundsätzlich für den Bürger da zu sein, nicht umgekehrt und vor allem nicht gegen ihn. Ihre Maxime muss immer das bürgernahe Ziel im Auge behalten, einen Interessenausgleich zu schaffen, und dafür zu sorgen, dass Gesetze beachtet werden, aber eben auch, sich selbst an diese zu halten!
Übrigens hatte mir das Regierungspräsidium in einer Stellungnahme im Mai 2015 gegenüber dem Verwaltungsgericht schriftlich angeboten: „Für den Kläger besteht jedoch die Möglichkeit, sich kostenfrei zu einem Auftrags-Sondengänger der Landesdenkmalpflege qualifizieren zu lassen, um dann insoweit sein Hobby „gefahrlos“ ausüben zu können“. Auch hier zeigt sich wieder die krude Denkweise, Sondeln sei grundsätzlich eine „Gefahr“.
Der Richter bestätigte zwar im Laufe des Verfahrens dem Beklagten (Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart), dass dieser mir die Einsichtnahme verwehren darf (begründet mit fehlendem berechtigtem Interesse und Datenschutz). Er stellte jedoch auf meine Nachfragen mehrmals unmissverständlich klar, dass ich für die Suche nach DM- und Euromünzen eine Einsichtnahme überhaupt nicht benötige. Und genau das war für mich der springende Punkt, besser konnte es gar nicht kommen! Denn bereits zu Beginn der Anhörung hat der Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart einleitend festgestellt, und das ist eben nicht seine persönliche Meinung, sondern so steht es im Gesetz, dass für die Benutzung eines Metalldetektors und der Suche nach Nicht-Kulturdenkmalen keine Nachforschungsgenehmigung benötigt wird, was vom Landesdenkmalamt immer wieder absichtlich fälschlicherweise behauptet wurde. Er hat dies sogar an einem Beispiel, vor allem den Behördenvertretern, expliziert erklärt. Nach dieser richterlichen Klar- und Feststellung und der Bedenkzeit, die Verhandlung wurde auf meinen Antrag hin kurz unterbrochen, zog ich meine Klage zurück, da die Feststellung des Richters in das Protokoll aufgenommen wird. Denn mit dieser Rechtsposition war ich nicht mehr vom Landesdenkmalamt abhängig und hatte für die komplette Klage nur einen Bruchteil an Kosten. Es war also für die Denkmalbehörden letztendlich ein Pyrrhussieg. Für mich ist es ein hervorragender Erfolg, da die Benutzung eines Metalldetektors in Baden-Württemberg grundsätzlich erlaubt ist und für die Suche nach nicht-Kulturdenkmälern, wie DM- und Euromünzen, keine Einsicht notwendig ist, da ich keine der angedrohten und strittigen Ordnungswidrigkeiten bei dieser Suche begehen konnte.
Gleichzeitig ist es die Bestätigung und kommt jetzt ans Licht, dass das Landesdenkmalamt jahrelang falsche und nicht haltbare Auskünfte erteilt hat. Diese Auskünfte liegen mir und Suchkollegen alle schriftlich vor. Der ausdrückliche Hinweis des Richters, und das ist wichtig, keinesfalls die persönliche Meinung von ihm, überall meinem Hobby nachgehen zu dürfen, wenn die Suche nicht das Ziel ist, Kulturdenkmale zu entdecken, hatte ich in dieser Deutlichkeit nicht erwartet.
Deshalb empfinde ich es als hervorragenden Sieg, ohne behördliche Schikane sondeln zu dürfen und vom Verwaltungsgericht bestätigt zu bekommen, dass mein Hobby nicht gegen die in der Klage thematisierten Ordnungswidrigkeiten verstößt. Und es ist für mich, das möchte ich betonen, selbstverständlich, dass ich Zufallsfunde nach § 20 Denkmalschutzgesetz dem Landesdenkmalamt melde, sofern ich jemals ein Kulturdenkmal finden sollte.
Nicht nur Gottes Mühlen mahlen langsam, sondern des Öfteren auch die der Justiz. In aller Deutlichkeit, dieser Antrag auf Einsicht bis zum Gerichtsverfahren hat sich fast 2 Jahre hingezogen!
Es hat sich gezeigt, dass sich die Zusammenarbeit und Unterstützung durch die DSU gelohnt hat und es der richtige Weg war, denn diese stand mir während dieser Zeit stets vorzüglich beratend zur Seite und auch hinter mir.
Es ist unglaublich schwer, kräfte- und vor allem zeitraubend, sowie eine hohe finanzielle Belastung und ein hohes Risiko, sich gegen Behördenwillkür zu wehren; alleine hätte ich das wohl kaum geschafft. Dafür möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken!