18.02.2015 – Zweite Gegendarstellung “Das „Sondeln“ als neue Landplage“

Die Rechtsabteilung des Verlages M. DuMont Schauberg (Herausgeber des Kölner Stadt-Anzeigers) teilt uns schriftlich mit: „Wir bitten um Verständnis, dass wir nur zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet sind, wenn diese den Voraussetzungen des § 11 Pressegesetz Nordrhein-Westfalen entspricht. Dies ist vorliegend nicht der Fall.“ Somit schrieben wir eine neue Gegendarstellung. Zweite Gegendarstellung Kölner Stadt-Anzeiger