Rechtsanwaltskanzlei Menzendoff Polscher mit Neuigkeiten

„Der nächste Erfolg für Sondler: Das Amtsgericht Bingen folgte den von mir eingereichten (teilweise von mir selbst erstrittenen) Grundsatzentscheidungen und beabsichtigt, das Bußgeldverfahren einzustellen. Im oberen Erdbereich landwirtschaftlich bearbeiteter Flächen wird „kaum mit der Entdeckung von Kulturdenkmälern“ gerechnet werden müssen, so das AG. „Die Einlassung des Betroffenen .. wird in Bezug auf die erforderliche subjektive Tatseite angesichts fehlender Anhaltspunkte für einen zielgerichteten Suchwillen kaum zu widerlegen sein.“ Die StA hat bereits die Zustimmung erklärt.“

(mitgeteilt von RA Menzendorff, http://www.menzendorffpolscher.de/)