Antwort des Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern auf DSU-Schreiben!
In einer gemeinsame Pressemitteilung (Nr.4824250) der Staatsanwaltschaft Stralsund und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern, vom 28.01.2021 hatten diese veröffentlich: „Die Suche mit Metallsuchgeräten nach Gegenständen im Boden ist nach dem Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG MV) grundsätzlich überall im Land genehmigungspflichtig, völlig unabhängig von Nutzungsart und Eigentumsverhältnissen des Bodens.„ Quelle: https://www.polizei.mvnet.de/Presse/Pressemitteilungen/?id=167394&processor=processor.sa.pressemitteilung Vor diesem Hintergrund schickte die Deutsche Sondengänger Union […]