Mein Name ist Axel Thiel von Kracht. Ich bin der Herausgeber des Schatzsucher-Magazins «Butznickel» und Präsident der Deutschen Sondengänger Union, einer Interessenvertretung der Sondengänger in Deutschland. In Ihrem Artikel zitieren Sie einen Abschnitt aus meinem Interview mit der DPA. Leider haben Sie meine Aussagen zum Schatzsuchen in Hessen völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Es entsteht somit der Eindruck, dass Schatzsuche etwas Verbotenes, etwas „Illegales“ sei.

Sondengänger bei der Deutschen Schatzsucher Meisterschaft (c) M. Grimm 2018

Diese Darstellung ist rechtlich falsch und entspricht nicht dem Kontext meiner Aussage. Grundsätzlich ist das Suchen mit der Sonde weder illegal noch ist eine Genehmigung vom Landesamt für Denkmalpflege vonnöten. Wer nicht nach Boden- oder Kulturdenkmälern suchen möchte, sondern nach verlorenen Ringen oder Euro auf der Schwimmbadwiese, kann dies völlig legal tun – das ist Fakt.

Dass eine unheilige Allianz aus Archäologen und LKA-Mitarbeitern auf Kosten der Steuerzahler schon seit vielen Jahren einen privaten Kleinkrieg gegen die verhassten Schatzsucher und Sondengänger führt, ist eine andere Geschichte. Fragen Sie doch mal den LKA-Sprecher aus dem Artikel, wie viele der „… seit 2010 knapp 80 Fälle von sogenannten illegalen Nachforschungen …“ zu einer einzigen Verurteilung eines Schatzsuchers führten. Ich würde wetten: keine Einzige! Denn wie schon erwähnt: Schatzsuche erfordert generell keine Genehmigung und ist, wenn man sich an die geltenden Gesetze hält, nicht illegal, strafbar oder verboten.